Soziale Dienste Berlin-Brandenburg e.V.

- Sozial und Systemisch -

Seminarangebote

Nachfolgende Seminare werden für alle im familiengerichtlichen Kontext tätigen Fachkräfte angeboten - also gleichwohl für Juristen, Pädagogen, Psychologen etc. 

Für Verfahrensbeistände stehen fortlaufende Qualifizierungen in Rechtsfragen (Familien- und Kindschaftsrecht, Verfahrensrecht und SGB VIII) sowie Fähigkeiten der Gesprächsführung mit Kinder im Vordergrund. Vergleiche hierzu:


Für Einsteiger in die Tätigkeit als Verfahrensbeistand können sowohl die  Fortbildung Systemische Sachverständige (ab Oktober 2023) als auch die speziell für Verfahrensbeistände entwickelte  Fortbildung Verfahrensbeistand (vorraussichtlich ab 2/2023) empfohlen werden.



Fachliche Eignung von Verfahrensbeiständen:

§158a, Satz 1 FamFG: Fachlich geeignet im Sinne des § 158 Absatz 1 ist eine Person, die Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes hat und über kindgerechte Gesprächstechniken verfügt. Die nach Satz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind auf Verlangen des Gerichts nachzuweisen. Der Nachweis kann insbesondere über eine sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikation sowie eine für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand spezifische Zusatzqualifikation erbracht werden. Der Verfahrensbeistand hat sich regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, fortzubilden und dies dem Gericht auf Verlangen nachzuweisen.